Berechtigungen
4.6.1 Zweck Auf dem Bildschirm „Berechtigungen“ werden wiederverwendbare Zugriffsebenen für Projektmitglieder definiert. Informationen zum Zusammenhang zwischen diesen Voreinstellungen und Organisationsrollen finden Sie in Abschnitt 3.2. Abbildung 16 - Liste der Berechtigungsvoreinstellungen; als „System“ gekennzeichnete Voreinstellungen sind...
4.6.1 Zweck
Auf dem Bildschirm „Berechtigungen“ werden wiederverwendbare Zugriffsebenen für Projektmitglieder definiert. Informationen zum Zusammenhang zwischen diesen Voreinstellungen und Organisationsrollen finden Sie in Abschnitt 3.2.
Abbildung 16 - Die Liste der Berechtigungsvorlagen
Als „System“ gekennzeichnete Presets werden mit der Anwendung geliefert und sind gesperrt, was durch ein Vorhängeschloss-Symbol angezeigt wird. Als „Custom“ (Benutzerdefiniert) gekennzeichnete Presets wurden innerhalb Ihrer Organisation erstellt und können bearbeitet werden.
Achtung: Die in Abbildung 16 sichtbaren benutzerdefinierten Voreinstellungen sind Testdatensätze. Erstellen Sie einen neuen Screenshot, sobald die tatsächlichen Voreinstellungen der Organisation vorliegen, damit das Handbuch keine Testdaten als Standardkonfiguration dokumentiert.
4.6.2 Erstellen einer Berechtigungsvorlag
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Öffnen Sie Verwaltung > Berechtigungen.
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Wählen Sie „Neues Preset“ aus. Das Dialogfeld „Neues Berechtigungs-Preset“ wird geöffnet.
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Geben Sie einen Namen ein. Dies ist erforderlich. Fügen Sie eine Beschreibung hinzu, damit andere Administratoren den Zweck der Voreinstellung verstehen.
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Wählen Sie optional unter „Starten mit“ eine vorhandene Vorgabe aus, um deren Einstellungen als Ausgangspunkt zu übernehmen.
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Aktivieren oder deaktivieren Sie einzelne Berechtigungen im Bereich „Berechtigungen“ auf der rechten Seite.
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Wählen Sie „Speichern“.
Abbildung 17 - Das Dialogfeld „Neue Berechtigungsvorlage“
4.6.3 Verfügbare Berechtigungen
Die Berechtigungen sind nach Funktionsbereichen gruppiert. Die folgende Tabelle listet die im Dialog sichtbaren Optionen auf.
Hinweis: Die Projekt-Seitenleiste enthält auch Zahlungen und Unternehmen, die im sichtbaren Bereich dieser Liste nicht erscheinen. Siehe Abschnitt 5.1.